Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen

09.06.2021
Mitbestimmung im Betrieb

Die Geschichte der Gewerkschaften ist eng mit der betrieblichen Mitbestimmung verbunden. Ohne Gewerkschaften gäbe es heute keine Beteiligung der Beschäftigten, so wie wir sie kennen.

Doch was bedeutet betriebliche Mitbestimmung eigentlich?

Mitbestimmung bedeutet, dass es eine von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat, Mitarbeitervertretung) gibt, die sich für die Belange der Beschäftigten am Arbeitsplatz einsetzt. So muss nicht jede*r alleine für sich verhandeln, sondern das machen die Arbeitnehmervertreter*innen. Hierbei gibt es unterschiedliche Mitsprachemöglichkeiten (Informations-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte) etwa bei der Arbeitszeitgestaltung, Dienstplänen oder auch der Weiterbildung. Die Einführung neuer IT-Systeme und Technologien werden ebenfalls mitbestimmt. Der Betriebsrat verhandelt Betriebsvereinbarungen und wacht darüber, dass der Arbeitgeber Gesetze einhält und Beschäftigte gleich behandelt. Er kann eigene Ideen einbringen, um Arbeitsplätze zu sichern oder um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, etwa wenn es um den Arbeits- oder Gesundheitsschutz geht.

In Aufsichtsräten beraten und kontrollieren Arbeitnehmervertreter*innen den Vorstand und treffen wichtige strategische Unternehmensentscheidungen mit.

Konflikte über Entgelt und Arbeitsbedingungen werden außerhalb der Betriebe auf Ebene der Tarifpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) ausgetragen. Dieses duale System trägt dazu bei, Konflikte aus dem Betrieb herauszuhalten.

Kleine Geschichte der Mitbestimmung:

Vor gut 100 Jahren erstreikten gewerkschaftlich organisierte Arbeitende mit dem Betriebsrätegesetz zum ersten Mal gesetzliche Regelungen über die betriebliche Mitbestimmung. Weitere Stationen der Mitbestimmung waren das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951, das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und das Bundespersonalvertretungsgesetz von 1955. Die Mitbestimmungsgesetze wurden seitdem mehrfach geändert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Oft blieben sie dabei hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück, viele Verbesserungen mussten hart erstritten werden.

Ganz aktuell sollen mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Rechte der Betriebsräte gestärkt werden. Auch wenn die Regelungen aus Sicht von ver.di noch nicht weit genug gehen, ist es ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Mitbestimmung.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes sind:

·        Förderung der Gründung und Wahl von Betriebsräten durch verbesserten Schutz der Arbeitnehmer*innen           bei Gründung eines Betriebsrates

·        Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens für die Wahl der Betriebsräte

·        Möglichkeit der Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen

·        Verbesserte Mitbestimmung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

·        Stärkung des Betriebsrates bei Weiterbildung und mobiler Arbeit

 

Ausführliche Informationen zum aktuellen Stand des Betriebsrätemodernisierungsgesetz erhaltet ihr in unserem Video:  

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

 

Weiter Infos zum Unfallversicherungsschutz im Homeoffice, der mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz erweitert wurde, findet ihr hier:

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice