Am 01.06.1994 trat das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG) in Kraft.
Es hat das Feiertagslohnzahlungsgesetz, sowie verschiedene Gesetze über die Entgeltsicherung im Krankheitsfall abgelöst. Das EFZG regelt die Entgeltfortzahlung an Feiertagen sowie im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmer.
Ausgangspunkt für das erst 1970 in Kraft getretene Bundesgesetz durch das alle Arbeitnehmer:innen (Arbeiter:innen und Angestellte) gesetzlichen Anspruch auf volles Entgelt vom Arbeitgeber für sechs Wochen vom ersten Krankheitstag an erhalten, war ein 16 Wochen langer Streik von Metallarbeitern in Schleswig-Holstein 1956/57. Er gilt bis heute als einer der härtesten Arbeitskämpfe der Nachkriegsgeschichte.
Dieses Bundesgesetz wurde 1994 vom Entgeltfortzahlungsgesetz abgelöst. Doch bereits 2 Jahre später kippte die damalige CDU/FDP-Regierung die gesetzliche 100%ige Lohnfortzahlung des EZFG und verringerte diese zu Lasten der Arbeitnehmer:innen auf 80% und führte zudem auch noch eine Verrechnungsmöglichkeit von Urlaubstagen (Karenztage) mit ein.
Wieder waren es die Gewerkschaften, die durch betrieblichen Druck, Streiks und Proteste die 100%ige Lohnfortzahlung für eine Vielzahl von Beschäftigten durch Tarifverträge gegen die verschlechterte Rechtslage sicherten. Im Gesetz blieb die Kürzung aber noch zwei weitere Jahre. Erst 1998 schaffte man es, dass diese politische Fehlentscheidung von der ersten rot-grünen Regierung wieder korrigiert wurde.
Heute gibt es wieder einen gesetzlichen Anspruch auf 100% Entgeltfortzahlung für sechs Wochen ohne Karenztage.
Fakt ist aber auch, dass diese Entgeltfortzahlung die mit Abstand am teuersten von den Arbeitgebern zu tragende Sozialleistung ist. Und ohne die Bereitschaft allein oder organisiert in einer Gewerkschaft für dieses Gesetz zu streiten, gäbe es diese Sozialleistung in der heutigen Form nicht mehr. In jeder wirtschaftlichen Krise wird die Diskussion um die 100%ige Lohnfortzahlung erneut geführt.
Aber nicht nur die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sondern auch die Sonn- und Feiertage als traditionelle Ruhetage werden bei steigenden Arbeitslosenzahlen immer wieder in Frage gestellt. Auch in Zukunft braucht es daher die Bereitschaft allein oder organisiert in einer Gewerkschaft den Arbeitgebern (und der Politik) entgegen zu treten und diese gesetzlichen Ansprüche zu verteidigen.