Die Besoldungstabelle Saarland gilt für alle Beamtinnen und Beamten des Saarlandes, der Kommunen, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Anwärterinnen und Anwärter in diesen Dienststellen und auch für DO-Angestellte bei einigen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Amtsangemessen!?
Der Saarländische Landtag verabschiedete am 07.12.2022 das Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Damit wurden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation einer vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie (2 BvL 4/18) und zur Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern mit drei und mehr Kindern (2 BvL 6/17 u.a.) umgesetzt.
Wesentliche Maßnahmen sind:
• Die Grundgehälter in den Erfahrungsstufen 1 und 2 der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A werden jeweils rückwirkend in zwei Schritten erhöht, und zwar in der ersten Erfahrungsstufe um 2,5 % und in der zweiten Erfahrungsstufe um 1,25 %. Die erste Erhöhung greift ab Januar 2022, die zweite Erhöhung ab Dezember 2022.
• Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und die weiteren Kinder ab dem 1. Januar 2022 auf jeweils 688,00 €, ab dem 1. Dezember 2022 auf 707,26 €.
• Erhöhung der Familienzuschlagserhöhungsbeträge sowie Einbeziehung der Besoldungsgruppe A 6 in die Zuschlagsregelung
Eine komplette Übersicht über die Besoldungen, die Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter, die Zuschläge und Zulagen ist in der Besoldungstabelle Saarland zusammengefasst.
Gedruckte Exemplare sind voraussichtlich ab Anfang Mai 2023 verfügbar und können gerne per Mail unter bz.saar-trier@verdi.de angefordert werden.
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