Flächendeckende Daseinsvorsorge erhalten

ver.di gegen Zusammenlegung von Landkreisen

18.01.2017

Die Gewerkschaft ver.di im Bezirk Region Saar Trier weist den Vorschlag der „Allianz für Reformen“, alle saarländischen Landkreise zu einem Kommunalverband Saar zusammen zu schließen, energisch zurück.  Wider besseres Wissen wird von dieser Seite wieder einmal versucht, zum eigenen unternehmerischen Vorteil an öffentliche Zuwendungen aus zweckentfremdeten Finanzmitteln des Landes zu gelangen.

15 saarländische Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsorganisationen bekennen sich damit offen zu einer Denkweise, die die eigenen profitorientierten Interessen über die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes stellt. Dabei wird einfach verschwiegen, dass auch nach einer etwaigen Zusammenlegung von Landkreisen individuelle Rechtsansprüche weiter bestehen bleiben. Es wird durch eine solche Vorgehensweise zum Beispiel keinen einzigen Sozialhilfeempfänger weniger geben. Zauberwort ist aber wie schon so oft das Wörtchen Synergie.

„Und schon wieder ist es da: das Totschlagargument Synergieeffekte. Aber was heißt denn das? Doch nichts anderes, als dass immer weniger Menschen an zentraler Stelle ein übergroßes Mehr an Arbeitsaufwand irgendwann nicht mehr bewältigen können“, so Bernd Schumann, Vorsitzender des ver.di Bezirks Region Saar Trier, Experte der Gewerkschaft für den Bereich der Kommunen. „Anstatt Menschen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wieder in die Beschäftigung zu bringen, geht es der Allianz unter dem Deckmantel des Wortes Reform ganz einfach wieder einmal darum, noch mehr Stellen abzubauen. Die Konsequenz würden die Saarländer unverzüglich zu spüren bekommen, wenn das jetzt noch vorhandene dichte Netz der flächendeckenden Daseinsvorsorge so große Maschen bekommt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr aufgefangen werden, sondern einfach reihenweise durchfallen.“

Bezüglich der saarländischen Landkreise, die mit ihrer durchschnittlichen Größe deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, gibt es bei deren aktueller finanzieller Ausstattung für die Gewerkschaft ver.di keinerlei Veranlassung, über die Senkung von Ausgaben nachzudenken. Der richtige Weg kann nur über eine Verbesserung der Einnahmeseite gehen, dieser wäre leicht zu verwirklichen, träfe aber die neue „Allianz“ von Arbeitgeberorganisationen und Wirtschaftsverbänden direkt in ihrem ewig gestrigen Grundanliegen, den Profit zu maximieren. Aber ohne dass der Stärkere dem Schwächeren hilft, wird es in Zukunft nicht gehen, eine Zusammenlegung der Landkreise wäre nicht nur eine untaugliche, sondern sogar eine kontraproduktive Vorgehensweise.

 „Wieder einmal wird eine Zusammenlegung von Landkreisen als die Lösung allen Übels proklamiert. Wieder einmal geht es aber nicht darum, den Bürgern und Bürgerinnen des Landes Gestaltungsechte und demokratische Teilhabe zu bewahren, sondern ganz einfach, Ausgaben zu verringern, ohne die Einnahmeseite zu verbessern. Denn genau dies, die Verbesserung der Einnahmeseite auf kommunaler Ebene würde nur jene treffen, die sich jetzt unter dem Titel ‚Allianz für Reformen‘ aus Eigeninteresse gegen eine längst überfällige Steuerreform und damit gegen tatsächlich effektive Verbesserungen wehren“, so Thomas Müller, Geschäftsführer des ver.di Bezirks Region Saar Trier.

Die Gewerkschaft verweist auf die Aussage des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau von 2001, die damals genau so richtig war wie sie auch heute noch ist: „Wenn es die Landkreise nicht gäbe, müsste man sie erfinden! Nur wenige Schöpfungen der Verwaltungskunst haben sich so glänzend bewährt!“ 

Die saarländischen Landkreise sind nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di Ausdruck stark verankerter Identitäten in der Bevölkerung und auch das Ergebnis historischer Entwicklungen. Eine Abschaffung würde ein Stück regionaler Verwurzelung, die gerade bei den Menschen im Saarland stark ausgeprägt ist, beschädigen. Stellen würden wegfallen, Arbeitslosigkeit steigen, die Soziallasten der Gemeinden würden wachsen. Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass die kommunale Selbstverwaltung des Saarlandes mit gutem Grund sowohl im Artikel 28 des Grundgesetzes als auch im Artikel 117ff der Verfassung des Saarlandes garantiert werden. „Denn die Teilnahme und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger an der eigenverantwortlichen Gestaltung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat ist eine unerlässliche Voraussetzung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats.“ (Zitat: Ministerium für Inneres und Sport im Saarland, http://www.saarland.de/4280.htm)