Gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung im öffentlichen Nahverkehr!

Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

08.02.2017

Durch eine mögliche Stimmenthaltung am Freitag im Bundesrat gefährdet die Landesregierung eine soziale Absicherung der Kolleginnen und Kollegen, die im öffentlichen Nahverkehr beschäftigt sind. Ein solches Abstimmungsverhalten wäre gleichbedeutend mit einer Ablehnung der Gesetzesänderung, eine Absicherung der Beschäftigten gegen Lohndumping und eine Wettbewerbsverzerrung würde verhindert werden.

Die Gewerkschaft ver.di fordert die Landesregierung auf, sich mit einem klaren Ja in der Abstimmung zu der eingebrachten Gesetzesänderung auf die Seite der Beschäftigten und der Kunden zu stellen. Beim derzeitigen Trend von 35 Nein zu 34 Ja durch die zu erwartenden Stimmenthaltungen aus Bundesländern mit CDU und/oder FDP – Beteiligung, die als Nein zu werten sind, könnte das Saarland zum Zünglein an der Waage werden.

Der Hintergrund: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt. Er soll die soziale und finanzielle Sicherheit der MitarbeiterInnen im ÖPNV garantieren.

Diese sehen die Antragsteller aktuell gefährdet: Sofern private Unternehmer ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten, genießen sie grundsätzlich Vorrang vor den öffentlichen Aufgabenträgern. Allerdings müssen sie bislang keine sozialen Standards berücksichtigen. Hierdurch entsteht ein Ungleichgewicht im Wettbewerb zugunsten von Unternehmen mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung.

Durch die beabsichtigten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme eines Beschäftigten in die Anforderungen aufzunehmen. Diese gelten dann auch für alle Anbieter. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung einen Nachweis erbringen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Auftraggeber festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie ebenfalls erfüllen.

„Der weiteren Privatisierung von Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr ohne Berücksichtigung bestehender Sozialstandards muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wir erleben gerade wieder in Saarlouis, wie von privaten Unternehmern Profite auf dem Rücken der Beschäftigten erwirtschaftet werden sollen. Damit muss endlich Schluss sein. Die saarländische Landesregierung hat die Möglichkeit, diesem Tun ein Ende zu setzen. Alles andere als eine Zustimmung zur Gesetzesänderung ist völlig inakzeptabel“, so Christian Umlauf, für den Fachbereich Verkehr zuständiger Gewerkschaftssekretär im ver.di Bezirk Region Saar Trier.

„Das Saarland hat 3 Stimmen im Bundesrat, wahrgenommen werden Sie von Annegret Kramp-Karrenbauer und Jürgen Lennartz, beide CDU und Anke Rehlinger, SPD. Die beiden Stellvertreter gehören ebenfalls der CDU an. Also ist klar, welche Partei hier in erster Linie gefordert ist. Die Wähler werden Sie daran messen, ob sie alleine zum Vorteil privater Unternehmen agieren oder ob sie ihr Augenmerk auf die berechtigten Belange unserer Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Nahverkehr richten“, so Thomas Müller, Geschäftsführer des ver.di Bezirks Region Saar Trier.